Wenn Sie die Möglichkeit haben, können Sie Ihr Gerät gerne persönlich zu uns bringen, in den meisten Fällen ist eine kurzfristeige Reparatur möglich während Sie eine Tasse Kaffee genießen.
Der schnellste Weg eine Reraratur an uns zu senden ist der » DHL Onlineauftrag dies ist für Garantiereparaturen kostenfrei. (Außerhalb der Garantie profitieren Sie bei Ihren Einsendungen von unseren günstigen Großversandtarifen - siehe auch: » Bedingungen für das Onlineretourenverfahren)
Als autorisierter Servicepartner der Braun GmbH führen wir die Reparaturen nach Herstellerspezifikationen durch. Die Reparaturzeit beträgt bei ab Lager verfügbaren Ersatzteilen ca. 2 Werktage nach Posteingang.
Für eine Garantiereparatur legen Sie Ihrem defekten Gerät bitte eine kurze Fehlerbeschreibung und eine Kopie des Kaufbelegs bei. Bitte beachten Sie, dass ohne Kaufnachweis keine Garantiereparatur möglich ist.
Für eine Reparatur nach Ablauf der Garantiezeit benötigen wir eine kurze Fehlerbeschreibung, einen Kostenvoranschlags erstellen Ihnen kostenfrei. Vermerken Sie auf dem Lieferschein bitte Ihre E-Mail Adresse für die Kontaktaufnahme.
» Hier können Sie den Status Ihrer Einsendung abfragen
Wir informieren Sie per E-Mail wenn Ihre Reparatur versendet wird. Die Rücklieferung des Gerätes erfolgt per DHL Paket mit beiliegender Rechnung. Auf Wunsch ist die Bezahlung auch per Lastschrift möglich.
Gewährleistung:
Neues Gewährleistungsrecht und Verlängerung der freiwilligen Herstellergarantie ab 1.Januar 2002
Am 1. Januar 2002 tritt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Deutschland in Kraft. Damit wird unter anderem die europäische Richtlinie zum Kauf von Verbrauchsgütern umgesetzt.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Sach - und Rechtsmängel. Damit hat der Endverbraucher einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer von 24 Monaten ab Ablieferung.
Braun gewährt ab 1. Januar 2002 seinen Kunden unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung eine auf 24 Monate verlängerte freiwillige Herstellergarantie. Innerhalb dieser Zeit, gerechnet ab Kaufdatum, beseitigen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch des Gerätes unentgeltlich alle Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen. Dies gilt natürlich auch für Geräte, die ab 1. Januar 2002 gekauft werden, aber noch alte 1-Jahres-Garantieerklärungen beiliegen haben. Entscheidend ist der Kaufbeleg mit Kaufdatum.
